Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Fußbäder
Fußbäder als Heilmittel zur Ableitung des Blutes von entfernten Körperteilen, teils bei örtlichen Leiden, Verhärtungen der Haut (Schwielen und Hühneraugen), Frostbeulen, Entzündungs- und Eiterungsprozessen etc., werden kalt oder warm, teils in einfacher Wanne, teils als sogen. fließende F. angewendet. Bei letztern wird das Wasser von der einen Seite der Wanne mittels eines Zuflußrohres zugeleitet, auf der andern durch mehrere Ausflußöffnungen abgeleitet. Zweckmäßig ergießt sich hierbei das Wasser aus dem plattgedrückten Zuflußrohr in Gestalt einer Fächerdusche unmittelbar in starkem Strahl auf…