Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
funfzigjährig adj.
funfzigjährig , fünfzigjährig , adj. 1 1) fünfzig jahre alt. quinquagenarius, fünffzigjärig. Alberus dict. a 1 a . ein funfzigjähriger mann, quinquagenarius. Stieler 582 . auch blosz ein funfzigjähriger, in welchem falle dieses substantivisch steht. 2 2) fünfzig jahre dauernd oder während. als nemlich gemeldeter funfzigjährige friede und bald darauf auch das bündnisz zum schlusz gekommen. Heilmann Thucydides bch. 5, 27 ; die Lacedämonier und Argiver haben beliebet, dasz ein funfzigjähriger friede und waffenbund unter ihnen statt haben sol. 79. 3 3) nach fünfzig jahren wieder stattfindend, von …