Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Fürstenschulen
Fürstenschulen , sächsische (auch Landesschulen ). die vom Kurfürsten Moritz von Sachsen 1543 aus eingezogenen Klostergütern zu Pforta (s. d.), Meißen (St. Afra, s. Meißen ) und Grimma (s. d.), letztere ursprünglich zu Merseburg (bis 1550), gegründeten gelehrten (lateinischen) Schulen, in denen die Zöglinge ( Alumnen ) teils unentgeltlich, teils gegen Erlegung eines mäßigen Schul- und Kostgeldes unterhalten und unterrichtet werden. Außer den eigentlichen Alumnen können auch Extraneer (Kostgänger der Lehrer und Stadtschüler) zugelassen werden. Nach dem Vorbilde der F. sind im 16. Jahrh. noch ma…