Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürsprach m.
fürsprach , m. 1 1) einer der als rechtskundiger für jemand einen rechtsstreit führt, ihn bei gericht vertritt, ein anwalt, ein sachwalter, ein rechtskundiger vertreter. von fürsprachen und procuratoren. dieweil nicht allein durch ungeschicklichkeit, sondern auch durch unfleisz der fürsprachen, und dasz sie sich mit vielen sachen überladen und sich vorher deroselben nicht nottürfftlich berichten lassen, offtmals die partheyen an ihren rechten versehen und verkürzet werden ... als sollen die fürsprachen mit fleisz die sachen vorher erkunden. verordnung des hadlerischen landgerichts thl. 1 tit. …