Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürpfand n.
fürpfand , n. ein für ein anlehen voraus gegebenes pfand, ein unterpfand, eine hypothek. und darüber ze besser gewisheit haben wir jm ze furphant gesetzt unser aigen datz hard. monum. boica 2, 21; dasz jm der ( es ist ein hof gemeint ), als ain verschriben fürpfandt, mit gerichtshande solte eingeantwurt werden. 9, 308. s. Schmeller 1, 317 . seine behausung darumben zu einem für- und unterpfand ... zuverschreiben anerbieten würde. bei Haltaus 558 . auch ein einsatz auf eine bestimmte zeit beim verkauf eines liegenden gutes zur gewähr, dasz der verkäufer einen während jener zeit wegen des gutes …