Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürheischung f.
fürheischung , f. die vorladung, citation. insbesondere: die gerichtliche vorladung. s. unter fürheischen , von welchem verbum fürheischung abgeleitet ist, die erste stelle aus der Frankf. reformation. der jhenne, auff des ansuochen, wie vor steht, fürheyschung oder verkündung beschehen ist, soll auff dem benanten recht tag erscheinen und sein ladung oder fürheyschung, mit sampt der verkündung, fürbringen, einfüren, erholen und repetiern. Wormser reformation v. 1542 s. 2 b ; der ladung unnd fürheyschung halben. 3 a ; auff die selb erforderung unnd fürheyschung ... vor rath oder gericht erschei…