Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürhanden adv.
fürhanden , adv. s. das adv. vorhanden. betont fürhánden. 1 1) zur hand, vor die hand. fürhanden nehmen. reichsabsch. 1524 § 5; darumb leser nimb fürhanden, das ich dir fürhanden lege. Paracelsus 1, 570 b ; alles was dir furhanden kompt zu thun, das thu frisch. pred. 9, 10. 2 2) vor der hánd, gegenwärtig, da. diese bedeutung bahnt sich an durch für handen, vorn in den händen, vorn vor den händen: das du den schilt ( des glaubens ) allezeit für handen habest und wider jn ( den teufel ) setzest. Luther 5, 525 a . in die bedeutung völlig eingetreten zeigt sich dann fürhanden, auch noch mitunter f…