Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürgelände n.
fürgelände , n. vor gröszerem gelände liegendes kleineres. im besondern ein von einem gröszeren stücke land am wege unbebaut liegen gelassener theil, der als vorplatz dient, mancherlei darauf niederzulegen, das man zu den arbeiten auf dem stücke selbst oder für dieselben bedarf. so hatte jedes rebgut in den oberrheinischen ländern sein fürgelende, auf welches der für jenes erforderliche dünger und die nöthigen pfähle im frühjahre abgeladen, im herbste aber die mostzüber hingestellt wurden so wie man auf ihm auch die gestampften trauben auflud, alles damit der fahrweg unversperrt blieb. da es d…