Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
FÜNFZEHNER m.
FÜNFZEHNER m. abl. von fünfzehn num. selten. 1 mitglied eines aus fünfzehn personen bestehenden rates, ausschusses mit administrativer funktion: 1535 vnnd also disem schreiben nach ist auff dißmal diß bůch auch ererst für die versamlung der fünfftzehener überantwurt worden Micyllus Tacitus 135 a . 1625 die fünfftzehner ordnet ein rath/ befahl jhn alle sachen/ der statt haußhaltung Kleinlawel straßb. chr. 96. 1676 das ande re collegium oder der zweyte rath, ist der herren fünffzehner, die auf die sitten, tugend und gesetze .. inspection haben Han Elsas 274. 2 münzbezeichnung für ein geldstück m…