Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fünfundzwanzig
fünfundzwanzig , die an einander gerückte zahl fünf und zwanzig, mhd. fünf unt zweinzec ( Parz. 736, 28), bei Luther 2 chron. 17, 1 u. 19, 1 fünff und zwenzig, 36, 5 funff und zwenzig. elliptisch, mit auslassung von jahre: wie alt bist du? »fünfundzwanzig«. wie gesetzt ihr sohn ist! »er ist auch bereits fünfundzwanzig«. mit auslassung von hiebe, streiche, als strafe von amts wegen, weil fünfundzwanzig als viertelhundert eine sehr übliche zahl war. er hat für den diebstahl, den er begangen, fünfundzwanzig erhalten. Vgl. auch funfzig 3).