Eintrag · Wander (Sprichwörter)
Friedbann
Friedbann Jeder Friedbann stehe fest. – Graf, 479, 672. Ein richterliches, nicht an sich nichtiges Erkenntniss, das einmal rechtskräftig geworden, kann nicht weiter angefochten werden. Wie die Sache entschieden ist, muss sie bleiben. Mhd. : Alle ferdban stande fest. ( Richthofen, 105, 19. )