Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Franchisevertrag M.
Franchisevertrag, M. ›pachtähnlicher Vertrag bei welchem der Franchisenehmer im eigenen Namen und für eigene Rech- nung gegen Entgelt Namen und Waren- zeichen usw. des Franchisegebers beim Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen gewerblich nutzen darf‹, 2. H. 20. Jh., s. Franchising, Vertrag