Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Formularprozeß
Formularprozeß , eine ältere Form des römischen Zivilprozesses, nach der das Verfahren in zwei Teile zerfiel. Zunächst fand eine Vorverhandlung vor dem richterlichen Beamten ( magistratus ) statt, die Verhandlung in jure genannt wurde, die mit der schriftlichen Abfassung einer formula schloß. In dieser wurde aus der Geschwornenliste ein Richter ( judex ) für den vorliegenden Fall ernannt; ferner wurde diesem in genau bestimmter Weise gesagt, wann er der Klage stattgeben und wann er sie zurückweisen solle. Das weitere Verfahren fand dann vor diesem judex statt, der in der Sache selbst zu entsch…