Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
FORMALITER adv.
FORMALITER adv. lehnwort aus lat. formaliter adv. der (äußeren) form, der norm entsprechend (im gegensatz zu DWB2 realiter , inhaltlich, materiell). häufig in der sprache der philosophie, theologie und des rechts: 1576 die vapores seind nicht die materia selbert, sunder nur allein formaliter zůuerstehn, das ist, dieses sind allein die gestalten der materj, vnd sind allein zaichen Thurneysser confirmatio 67 a . ⟨1609⟩ vnd das diese wort in den heyraths brieffen formaliter verfasset sein, bezeuget Godofredus Olorinus ethographia (1614)3,C7 a . 1676 vielleicht haben sie (die arianer) dafür gehalt…