Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Flüssigkeitsdruck
Flüssigkeitsdruck . Flüssige Körper besitzen leichte Verschiebbarkeit ihrer Teilchen und so geringe Zusammendrückbarkeit, daß sie unter gewöhnlichen Umständen geradezu für unzusammendrückbar gelten können. Vermöge der erstern Eigenschaft kann eine in einem oben offenen Gefäß enthaltene Flüssigkeit nur dann im Gleichgewicht sein, wenn ihre freie Oberfläche wagerecht ist, d. h. wenn die Richtung der Schwerkraft auf ihr senkrecht steht, da bei jeder andern Form der Flüssigkeitsoberfläche ein Teil der Flüssigkeit von den höhern nach den tiefern Stellen abfließen müßte, bis endlich der wagerechte F…