Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Flottenmanöver
Flottenmanöver , Übungen zur Förderung der Kriegsfertigkeit einer Flotte; neben der Ausbildung der Offiziere und Mannschaften werden auch seetaktische und seestrategische Aufgaben gelöst. Sie bestehen entweder, wie die Herbstübungen der Heere, aus einer einzigen kriegsmäßigen Übung gegen einen markierten Feind oder aus Einzelübungen ohne Zusammenhang. Zuweilen geht dem F. eine Mobilmachungsübung voraus. An den Flottenmanövern nehmen alle Arten von Kriegsschiffen teil; den Kern der mobilen Flotte bilden mehrere Panzergeschwader von je 6–8 Linienschiffen. Den Sicherheits- und Aufklärungsdienst v…