Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
FIXUM n.
FIXUM n. lehnwort aus lat. fixum, dem substantivierten neutr. von lat. fixus adj.; älter in lat. flexionsformen; verwaltungssprachlich. festgelegte summe, festes entgelt: 1691 der dienst (hat) ausser des fixum al solito nit vil getragen Rost tgb. 65 H. 1718 die besoldungen .. und andere nach den etats constituirten fixa und interessen soll .. der magistratus zu augiren oder zu diminuiren keine macht haben westf. stadtrechte I 3,227. 1761 es wird ferner verordnet, daß die beamten und gerichts=obrigkeiten sich mit solchen justitiariis des honorarii halber auf ein jährliches fixum vergleichen sol…