Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Fischereirecht N.
Fischereirecht, N. ›Recht in einem Bin- nengewässer Fische und Krebse und andere Fischerei nutzbare Wassertiere welche nicht Ge- genstand des Jagdrechts sind zu hegen und sich anzueigen‹, 19. Jh.?, s. Fischerei, Recht