Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Finderlohn M.
Finderlohn, M. ›Lohn den der Finder beim Fund von dem Empfangsberechtigten verlangen kann‹, 18. Jh. østerreich, s. Finder, Lohn
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Finderlohn, M. ›Lohn den der Finder beim Fund von dem Empfangsberechtigten verlangen kann‹, 18. Jh. østerreich, s. Finder, Lohn
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Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Finderlohn, M., ›Lohn den der Finder beim Fund von dem Empfangsberechtigten verlangen kann‹, 18. Jh. østerreich, s. Find…
Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg
Finder-lohn m. : wie schd., Finneʳlauhⁿ [ LA-Venn ]. Rhein. II 465 ; Bad. II 154 .
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Wortbildung
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