Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Findelhäuser
Findelhäuser , Anstalten, in denen Findlinge ( Findelkinder ), d. h. von ihren Eltern verlassene und ausgesetzte Kinder, aufgenommen und bisweilen auch erzogen werden. In der neuern Zeit nennt man F. auch Anstalten, denen Säuglinge von ihren Müttern oder Angehörigen, die sie nicht verpflegen können, übergeben werden. Die erste derartige Anstalt soll im 6. Jahrh. in Trier bestanden haben. Insbesondere ließ sich die Kirche, die das Leben der damals in großer Zahl ausgesetzten Neugebornen schützen wollte, die Gründung und weitere Verbreitung der F. angelegen sein. Verbürgt ist die Tatsache, das 7…