Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Fetĭalen
Fetĭalen ( Fetiāles ), bei den Römern ein aus 20 lebenslänglichen Mitgliedern höchsten Standes bestehendes, durch Kooptation sich ergänzendes Kollegium mit der Aufgabe, bei Konflikten mit andern Völkern Gutachten über Krieg und Frieden zu erteilen, persönlich Genugtuung zu fordern oder zu geben durch Auslieferung des Schuldigen, im Namen des Staates Krieg zu erklären oder Verträge und Frieden zu schließen. Zur Forderung von Genugtuung gingen gewöhnlich vier F. an die Grenze des betreffenden Volkes, von denen einer, der pater patratus , der Sprecher war, ein andrer, verbenarius , auf dem Kapito…