Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Fehmarn
Fehmarn ( Femern ), Ostseeinsel, zum Kreis Oldenburg der preuß. Provinz Schleswig-Holstein gehörig, gegenüber der Nordostspitze von Holstein (s. Karte »Schleswig-Holstein«), ist meist eben, nur im SO., wo der Hinrichsberg bis 27 m ansteigt, hügelig, waldlos, sehr fruchtbar, aber wegen des flachen Meeres für Schiffe schwer zugänglich und wird durch den 320 m breiten Fehmarnsund vom Festland getrennt. Viehzucht und Schiffahrt sind beträchtlich, die Fischerei nicht von Belang. Die Insel enthält 185 qkm (3,86 QM.) mit 10,000 Einw. Unter den Wohnplätzen sind eine Stadt ( Burg , s. d. 3) und ein Fle…