Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fehlbar
fehlbar , errori obnoxius, culpabilis, schuldig, it. fallibile, sp. falible, dän. feilbar: der ruhm einer tugend, welche noch kein sterblicher für fehlbar zu halten sich unterstanden hatte. Wieland 3, 94 ; es war gesetz, kein fremdes oder mächtiges fürwort für fehlbare bürger anzunehmen. Joh. Müller Schweizerg. 2, 205 ; eine solche ( ahndung ) gelassen zu erwarten, weil sie verschuldet ist und die sünde abbüszt, dazu verleiht nur ein sehr edles gemüth dem fehlbar gewordnen kraft. Niebuhr 2, 200 ; war dadurch das bürgerrecht des fehlbaren so vernichtet, dasz nur die höchste gewalt des populus e…