Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Farbiger Stich
Farbiger Stich , entweder im allgemeinen jeder schwarze Kupferstich, auf dem der Stecher durch geschickte Behandlung von Licht und Schatten, durch Anwendung von Schraffierungen und Schwarzkunst etc. die farbige Wirkung des Originalgemäldes oder der Originalzeichnung zu erreichen sucht, oder im besondern eine Gattung von wirklich farbigen Kupferstichen, die mit einer oder mehreren Platten gedruckt wurden. Solche mit Einer Platte wurden zuerst von H. Seghers in Amsterdam um 1645, solche mit mehreren Platten (3–5) von Jakob Christoph le Blon (geb. 1667 in Frankfurt a. M., gest. 1741 in Paris) sei…