Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Fachklassen
Fachklassen , gewerbliche , d. h. einzelne, höhern Unterrichtsanstalten angehängte Klassen, die unter Voraussetzung eines gewissen Grades allgemeiner Bildung der unmittelbaren Vorbildung ihrer Schüler für das gewerbliche Leben dienen. Seit 1879 wurden in Preußen derartige F. an Oberreal- und Realschulen (nach jetziger Bezeichnung) als Mittelform zwischen niedern Fachschulen und technischen Hochschulen errichtet. Wie jene unmittelbar für die niedern Stufen der Praxis (Vorarbeiter, Werkmeister etc.) und diese für die höchsten technischen Stellungen, so sollten die F. mittlere technische Beamte, …