Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Exklave
Exklave
Enklave f. ‘vom eigenen Staatsgebiet umschlossener Teil eines fremden Staates’. Gleichbed. afrz. frz. enclave, abgeleitet vom Verb afrz. frz. enclaver ‘umschließen’, das zu lat. clāvis ‘Schlüssel, Riegel’ (s. Klause) gebildetes vlat. *inclāvāre fortsetzt (vgl. mlat. inclavare ‘einschließen, einfügen, verbinden’, dieses aber wohl erst auf der frz. Form basierend), wird Anfang des 19. Jhs. als Ausdruck des politisch-diplomatischen Verkehrs ins Dt. übernommen; die Schreibung Enclave bleibt noch bis in die 80er Jahre des 19. Jhs. üblich. Bereits im 18. Jh. findet sich in dt. Texten auch das Verb enclavieren ‘einschließen’ als Entlehnung von frz. enclaver. Neben Enklave tritt Ende des 19. Jhs. die den gleichen Sachverhalt von anderem Standpunkt aus bezeichnende Neubildung Exklave f. ‘abgetrennter, von fremdem Staatsgebiet umschlossener Teil des eigenen Staates’ (in Analogie zu ursprünglich lat. Wörtern mit ex- ‘aus-, heraus-’, s. d.); voraus geht ein schon in der 1. Hälfte des 19. Jhs. bezeugtes Part. Prät. exclaviert.