Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Exerciren
Exerciren , vom lat. exercere , üben, einüben, namentlich Soldaten im Marschiren u. Gebrauche der Waffen, was nach bestimmten Regeln (Exercirreglement) gewöhnlich auf dem Exercirplatze oder auch, wie zu Petersburg, Berlin, Darmstadt in besonderen Exercirhäusern geschieht. — Exercitien , Uebungen, im Gebrauche der Waffen, der Sprache u.s.w. Geistliche E., exercitia spiritualia , heißen solche, denen sich geistliche u. wohl auch weltliche Personen einige Tage ausschließlich hingeben, um Glauben, Hoffnung und Liebe in sich zu erwecken und zu vervollkommnen. Sie wurden von Loyola zur Wissenschaft …