Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EXEQUIERUNG f.
EXEQUIERUNG f. abl. von exequieren vb. 1 ausführung, vollstreckung. überwiegend rechtlich: 1546 es haben auch s. f. gn. einen rat allhie für den bischof und s. f. gn. in unsern beisein fürgefordert, demselben fürhalten lassen von der ksl. mt. zu exequierung der erklerten acht wider Johans Fridrichen, so sich ein herzogen in Sachsen nennet, befehlch zu haben korr. Moritz v. Sachsen 2,947 B. 1671 aus welchem allen, was bisher erzehlet, gnugsam zu ersehen die rühmliche ordnung dieses reichs, so wohl was das regiment als strenge unterhaltung der gesetze wie auch ernstliche exequierung der königlic…