Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Eventualmaxime F.
Eventualmaxime, F. ›Verfahrensgrundsatz wonach eine Partei eines Prozesses zur Vermeidung der Präklusion ihren gesamten Vortrag einschließlich aller Eventualitäten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Zivilprozeß einzubringen hat‹, s. eventual, Maxime, vgl. Weiske 1839ff.