Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ETATSRAT m.
ETATSRAT m. zuss. mit etat m. 2. 1 amtsbezeichnung für ein mitglied einer hohen staats- und verwaltungsbehörde, später allg. (ehren)titel für einen beamten höheren ranges: 1687 also hat man in gegenwärtigem casu auff die eigenhändige original= concepte der von dem rath Pauli an .. und dero hohe ministros, estats- und geheime rähte von zeit zu zeit in richtiger continuation abgestatteten relationum zu reflectiren Bostel deduction-schr. 58. 1713 herr von Hammerath .. hat den titul als geheimder etatsrath behalten und ist in vorigen grad der königl. gnade gesetzet berl. geschrieb. ztg. 8 F. 1789 …