Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ERWERBSFÄHIGKEIT f.
ERWERBSFÄHIGKEIT f. abl. von erwerbsfähig adj. das imstandesein, seinen lebensunterhalt zu erarbeiten: 1792 die alten sorgten für die kraft und bildung des menschen, als menschen; die neueren für seinen wohlstand, seine habe und seine erwerbfähigkeit W. v. Humboldt I 1,103 ak. 1854 das talent und die persönliche erwerbsfähigkeit war dem vermögen gegenüber völlig machtlos Ihering geist röm. recht (1852)2,1,255. 1966 die für einen rentenanspruch erforderliche berufsunfähigkeit .. erfordere eine erwerbsverminderung von mehr als der hälfte der erwerbsfähigkeit gesunder versicherter frankf. allg. z…