Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
erwerblich
erwerblich , 1 1) quod acquiri potest, impetrabilis Maaler 119 b : alles durch den krieg erwerbliche oder erhaltbare äuszere mein und dein. Kant rechtsl. 257 . 2 2) was erwerbsam: ein hausvater soll nicht verthunlich, sondern erwerblich sein. Lehmann 1, 403 .