Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Errungenschaftsgemeinschaft F.
Errungenschaftsgemeinschaft, F. ›Güter- gemeinschaft in der das von den Eheleuten in der Ehe errungene Gut gemeinschaftliches Vermögen wird die vor- ehelichen Vermögen dagegen getrenntes Vermögen des jeweiligen Inhabers blei- ben‹, Badisches Landrecht 1809, s. Er- rungenschaft, gemeinschaft, vgl. Collabo- ration Gerber 1895