Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
ermanen
ermanen
- ›jn. zu etw. veranlassen‹; im Einzelnen: ›jn. um etw. bitten‹; ›jn. (nachdrücklich) zu etw. auffordern; etw. von jm. verlangen‹; vom Reitpferd auch: ›antreiben‹; jeweils von direktiven Äußerungen, die
- ›jn. mahnen; zu etw. (besonders zu erwünschtem, als positiv erachtetem Verhalten) anhalten, anleiten, ermuntern‹; auch: ›jn. zurechtweisen, zur Ordnung rufen; zu einer Verhaltensänderung, zur Aufgabe
- ›jn. an etw. / jn. erinnern, jm. etw. ins Gedächtnis rufen, (erneut) bewusst machen (um ein Verhalten, eine Handlung u. dgl. zu bewirken)‹
- ›etw. (z. B. eine Zahlung) einfordern, einmahnen‹
- ›etw. (z. B. ein Pfand) auslösen, durch Zahlung einer Summe (wieder) in seinen Besitz bringen‹
- bedeutungsverwandt zu beissen (V., unr. abl.) 4.