Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ERLEDIGUNGSFALL m.
ERLEDIGUNGSFALL m. zuss. mit erledigung f. 3. eintritt der vakanz. rechtlich: ⟨1714⟩ da die eigenthümliche verschreibung der stellen erfolget, mit welcher es zwar wegen anhaltender geld=klemmender zeit, sich auf einmahl nicht thun läßet, sondern die erledigungs fälle abzuwartten seyn schles. kirchenordn. 305 J./Sch. 1790 nicht nur die jedesmaligen besitzer der itzigen landesfürstlichen patronatspfründen, sondern auch alle jene geistliche, welche in erledigungsfällen diese pfründen zu erlangen sich hoffnung machen font. rer. austr. II 74,186. 1931 die alte verpflichtung des gutsherrn .., sie (b…