Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Erkênntniß
Die Erkênntniß , plur. inus. und in Einem Falle das Erkenntniß, des -sses, plur. die -sse, von dem Verbo erkennen. 1. Die Handlung des Erkennens, die Handlung, wodurch die Vorstellung einer Sache in uns gewirket wird, in der zweyten und dritten Bedeutung des Verbi; anstatt des ungewöhnlichen Erkennung, und ohne Plural. Zuweilen auch die Abfassung eines Urtheils, eines Ausspruches, da es denn gemeiniglich in dem ungewissen Geschlechte gebraucht wird. Zu dem Erkenntnisse in einer Sache schreiten, zur Abfassung des Urtheiles schreiten. Noch mehr aber, 2. die Vorstellung selbst, welche man von ein…