Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ERKENNBARKEIT f.
ERKENNBARKEIT f. abl. von erkennbar adj. 1 begreifbarkeit verständlichkeit: 1776 aber zugeben können wir nicht, daß diese verstellung ausser allen gränzen der erkennbarkeit sey Lavater fragmente (1775)2,57. 1822 hier treten nun aber dieselben schwierigkeiten ein, welche wir schon bei den verträgen in absicht der erkennbarkeit andrer willensäußerungen in betrachtung gezogen haben Grävell bürger 150. ⟨1872⟩ die erkennbarkeit und ergründlichkeit aller welträtsel Nietzsche w. 1,101 Sch. 1908 die inbesitznahme und das inbesitzhalten der pfandsache durch den gläubiger sind das zeichen des pfandrecht…