Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
erfallen
1. ›fallen und dadurch Schaden nehmen‹ (allgemein); im Einzelnen: ›herabfallen, niederfallen‹; ›zerfallen‹ (jeweils von Gegenständen); refl.: ›zu Boden stürzen‹; ›(absichtlich oder unabsichtlich) zu Tode; 2. ›jn. (auch: sich gegenseitig, eine Stadt) überfallen, angreifen‹; auch: ›jn. erschlagen‹; 3. ›jm. zufallen‹ (z. B. von Lehen, Erbgut, Zinsen u. dgl.); auch: ›an jn. heimfallen‹; ›etw. zugesprochen bekommen‹; 4. ›entscheiden‹ (von Gerichtsurteilen); 5. ›einen die Rechtshandlung ungültig machenden Formfehler begehen‹; auch: ›mit einer Rechtshandlung Misserfolg haben‹