Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
erbnehme m.
erbnehme , m. heres, der das erbe nimmt, goth. arbinumja, ahd. erpinomo, mhd. könnte erbenom und erbenëm gegolten haben, stehn aber nicht zu gebot; nnl. erfnaam und erfgenaam: indem sie das leben ihrer gekränkten clienten und derer erben und erbnehmen beschützen. causenmacher vorr.; denn ihr fang war noch immer so ansehnlich, dasz um den tausendsten theil die ganze honette gesellschaft sowol für sich als ihre erbnehmen auf alle vergangene und zukünftige sünden vollkommenen ablasz erkaufen konnte. Münchhausens reisen 102. andere ausgaben haben erbnehmer.