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Êrbhêrr

nhd. bis sprichw. · 5 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
Anchors
5 in 5 Wb.
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Êrbhêrr

Bd. 1, Sp. 1862
Der Êrbhêrr, des -en, plur. die -en, der Eigenthumsherr eines ansehnlichen Grundstückes; der Lehenherr, und weil derselbe gemeiniglich auch die Gerichte über dasselbe Grundstück hat, der Gerichtsherr oder Erbgerichtsherr. »Die Schöppenstühle,« heißt es in den 1599 zu Frankfurt gedruckten Consult. Sax. Bl. 200, »halten den für den Erbherren, von dem die Leut ihre Güter in Lehen nehmen müssen, die andern, sie haben Ober- oder Untergericht, sind nicht Erbherren, sondern Gerichtsherren.« Die Erbfrau, wenn einer Person weiblichen Geschlechtes das Eigenthum zustehet. Im höhern Verstande werden auch Landes- und Oberherren mit diesem Nahmen beleget, da denn im weiblichen Geschlechte gleichfalls Erbfrau üblich ist, welchen Titel unter andern auch die Kaiserinn Königinn von Ungarn und Böhmen führte. Ps. 82, 8, heißt Gott der Erbherr über alle Heiden.
853 Zeichen · 10 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Êrbhêrr

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Der Êrbhêrr , des -en, plur. die -en, der Eigenthumsherr eines ansehnlichen Grundstückes; der Lehenherr, und weil dersel…

  2. Sprichwörter
    Erbherr

    Wander (Sprichwörter)

    Erbherr 1. Erbherr, Oberherr. – Graf, 487, 35; Simrock, 2089. »Der Landesherr stirbt nie, nur die Namen wechseln, denn d…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit erbherr

5 Bildungen · 3 Erstglied · 2 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von erbherr 2 Komponenten

erb+herr

erbherr setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

erbherr‑ als Erstglied (3 von 3)

erbherre

FWB

1. ›Grundeigentümer, der als solcher auch ein Erbgut verleihen kann und dadurch gegenüber dem Beliehenen zum erblichen Grundherrn wird, dem …

Erbherrlich

Campe

erbherr·lich

Erbherrlich , adj. u. adv. dem Erbherren zukommend, gehörend. » Erbherrliche Gewalt.« Merkel.

Erbherrschaft

Campe

erbherr·schaft

Die Erbherrschaft , Mz. die — en. 1) Die erb= und eigenthümliche Herrschaft. 2) Der Erbherr und dessen Frau. Die Erbherrschaft des Dorfes.

erbherr als Zweitglied (2 von 2)

Obererbherr

DRW

ober·erbherr

Obererbherr, m. oberster Lehnsherr (I) zu ihrer churfuͤrstl. durchlauchtigkeit als dero einigen ober-erb-herren 1663 CCPrut. II 256 Faksimil…

Sterbherr

DRW

sterb·herr

Sterbherr, m. Ratsherr mit Aufsicht über Erbschaften, Erbteilungen und Erbfallabgaben bdv.: Sterbgutherr die sterffherren sollen sich halden…