Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Erbenlaub N.
Erbenlaub, N. ›(im mittelalterlichen deut- schen Recht) Einwilligung (Erlaubnis) des (zur Zeit der Verfügung) nächsten Erben zu bestimmten Verfügungen des (künftigen) Erblassers‹, 19. Jh.?, die Quellen sprechen von erbengelob, erbenurlaub, ervenlove