Hauptquelle · Wander (Sprichwörter)
Erbe (der)
Erbe (der) 1. Bei jungen Erben wird das Gut nicht alt. 2. Der dritte Erbe wird selten froh unrechten Gutes. 3. Der Erbe darf sich auf niemand ziehen. – Graf, 103, 214; Klingen, 123, a, 2. Wer im altdeutschen Recht nachwies, dass er ein Besitzthum ererbt habe, den schützte der todte Gewährsmann; er hatte nicht nöthig, sich auf einen andern zu beziehen. 4. Der Erbe folgt in des Todten Recht. – Graf, 221, 253; Homeyer, Glosse zum Sachsenspiegel (Berlin 1835), I, 5. Mit dem Tode des Erblassers endigen sich nicht auch seine vermögensrechtlichen Beziehungen, sie gehen als Rechte und Pflichten auf de…