Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ENTSTAATLICHEN vb.
ENTSTAATLICHEN vb. gegenbildung zu verstaatlichen vb. aus staatlicher zuständigkeit oder staatlichem besitz in private zuständigkeit oder privaten besitz überführen: ⟨1915⟩ es fällt keinem katholiken, wenigstens keinem deutschen, noch einmal ein, für die neue zeit und ihre neue art die rein kirchlichen schulen des mittelalters wieder ausgraben und die heutige schule unbedingt entstaatlichen zu wollen Faulhaber zeitfragen (1919)99. 1972 das funktionieren einer aus autonomisierten und intern demokratisierten teilorganisationen bestehenden ‘entstaatlichten’ gesellschaft umweltrevolte 184 W. Arbei…