Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
eltern
eltern
- ›Vorfahren, Ahnen‹; ohne eindeutige Zuordnung allgemein der Eltern- und Vorelterngeneration zugehörig; offen zu 2.
- ›Vater und Mutter‹; naturkundlich und erbrechtlich: ›Erzeugerpaar‹; speziell rechtlich auch: ›Personen (mit Fürsorgepflichten, rechtlichen Befugnissen) an Eltern statt‹; im Sing.: ›Elternteil‹; des Öf
- ›Angehörige einer Gruppe älterer, mit Macht, Autorität und Erfahrung ausgestatteter Personen der religiösen oder politischen Führung eines Gemeinwesens‹.