Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Elektrischer Strom
Elektrischer Strom , der Vorgang der Vereinigung entgegengesetzter Elektrizitäten. Verbindet man z. B. die Belegungen ab eines Kondensators (Fig. 1, S. 644) oder irgend zwei entgegengesetzt geladene Konduktoren durch einen Draht c, so verschwinden die Ladungen. Man macht sich davon die Vorstellung, daß die positive zur negativen Elektrizität fließe und umgekehrt, daß also ein elektrischer Strom entstehe in der Art, daß durch jeden Querschnitt des Schließungskreises in gleichen Zeiten gleichgroße Mengen entgegengesetzter Elektrizitäten in entgegengesetzter Richtung hindurchgehen. Die Stromstärk…