Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
einstig
einstig
einst Adv. ‘ehemals, früher, künftig, in (ferner) Zukunft’, ahd. eines (9. Jh.), einēst (um 1000) ‘einmal, eines Tages’, mhd. eines, eins, einest, einst ‘einmal, irgendeinmal, einst’, asächs. ēnes ‘einmal’, mnd. ēnes, ēns, mnl. eens, aengl. œ̄nes, engl. once ‘(irgend)einmal’. Genitivadverb zu 1ein Num. (s. d.); im Hd. mit t-Erweiterung (zuerst bei Notker); aber noch bei Luther eines neben häufigerem einest, einst, jedoch überwiegend im Sinne von ‘einmal’. Die Verwendungen ‘ehemals’ und ‘künftig’ sind seit dem Mhd. nachzuweisen und setzen sich literatursprachlich im 17./18. Jh. durch. Neben eines und einst sind die erweiterten Formen einsten (14. bis 19. Jh.) und einstens (17. bis 20. Jh.) weithin sprachüblich. – einstig Adj. ‘ehemalig, früher’, Adjektivableitung von einst; nur attributiv gebraucht, im 18. und 19. Jh. im Sinne von ‘künftig’, seit der Mitte des 19. Jhs. auf Vergangenes bezogen.