Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINRÄTIG adj.
EINRÄTIG adj. mnd. inredich, -redisch. abl. von einrat m. rechtssprachlich. mit rat zur seite stehend, beratende funktion ausübend; prädikativ selten attributiv oder adverbial: 1502 enen anderen erbaren borger, de willich vnd verstendell sy, tot vormundere setten, dem proiusor – bistendich vnd jnredich to wesen Fahne Dortmund ( 1854 ) 2,1,344. 1647 der bruder kann künftig unsern ständen in der Altmark mit einräthig sein urk. u. actenstücke Friedrich W. v. Brandenburg 10,163. 1806 auch wollte er bei jeglicher wichtigen unterhandlung weder den gebührlichen respekt gegen kaiserliche majestät aus …