Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINPACKUNG f.
EINPACKUNG f. abl. von einpacken vb. 1. 1 das verpacken verstauen; nur im sing.: 1664 als ist mit einpackung der kaysl. praesenten nach vnd nach ein anfang gemacht worden n. vngar. chr. 242 b . 1791 die .. nothwendig gewordene eröffnung, neue einpackung, und verwahrung der poststücke allg. gesetzb. preuß. staaten 2,4,930. 1976 Duden wb. dt. spr. 2,643 b . 2 verpackung, umschließende hülle: 1749 die aembter ( werden ) sonders aufsicht haben, daß die .. paqueten .. in der einpackung dergestalt fest in einander, oder sonst umgelegt und besorget werden Hecht post-recht 34. ⟨1931⟩ daß von seinem la…