Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINNEHMEREI f.
DWB2 EINNEHMEREI f. DWB2 abl. von einnehmen vb. A 2. DWB2 DWB2 1 stelle, die abgaben, steuern einzieht: 1778 so braucht es mehr nicht als .. einen elenden schreiber bey der einnehmerey, um ihre ( rechtschaffener lehnsleute ) seelen niederzudrücken ephemeriden d. menschheit 5,84. DWB2 2 eintreibung von steuern: 1939 diese ( kommunale behörden ) .. halten sich an erbliche und verkäufliche einnehmere von steuerpächtern Amann bauernkrieg 61. Albrand