Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINMALIGKEIT f.
EINMALIGKEIT f. abl. von einmalig adj. 1 zu einmalig adj. A 1. eigenschaft, zustand des einmaligen vorhandenseins, unwiederholbarkeit: 1890 ( Augustin, ) welcher, um die einmaligkeit der öffentlichen busse für öffentliche sünden konsequent festzuhalten, den rückfälligen auch für solche sünden, die .., den weg der privatbeichte weist Achelis theol. 1,152. 1961 die prüfung der einmaligkeit ( amtlicher unterlagen ) hat sich auf aktenmäßige und nicht-aktenmäßige überlieferungen zu beziehen Schatz behördenschriftgut 280. 2 zu einmalig adj. A 2. einzigartigkeit, auch großartigkeit. a als eigenschaft…